ohne Leistungsbegrenzung / bis 50cm3 / bis 125cm3 mit max 11kW


Motorräder/Roller mit max. 25 kW und einem Leistungsgewicht < 0.16 kW/kg

Ich habe noch keinen Führerausweis

  • Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
  • Alle kontrollieren und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
  • Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
  • Theorieprüfung (Coumputerunterstützt in Aarau oder Wettingen)
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis zugestellt (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
  • Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit 3 Jahre.
  • Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16 Stunden besucht werden,
    damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung über das C&C Team.
  • Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem zweiten Entzug wird der
    Führerausweis definitiv aberkannt.
  • Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen. Ist diese erfolgreich,
    o kann frühestens 12 Monate nach dem Enzug ein neuer Lernfahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

Ich habe den Lernfahrausweis der Kategorie B (bin am Autofahren lernen)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
  • Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit 3 Jahre.
  • Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16 Stunden besucht werden,
    damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung über das C&C Team.
  • Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem zweiten Entzug wird der
    ührerausweis definitiv aberkannt.
  • Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen. Ist diese erfolgreich,
    so kann frühestens 12 Monate nach dem Enzug ein neuer Fahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

Ich habe den Führerausweis der Kategorie B (Auto)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Führerausweis der Kategorie A1 mit Eintrag vor dem 1. April 2003

  • Formular "Antrag auf Umtausch des blauen Führerausweises in einen Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK)
    "ausfüllen und unterschreiben
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Blauer Führerausweis beilegen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) mit Eintrag für die Kat. A beschränkt (ohne Führerprüfung)

Ich habe den Führerausweis der Kategorie A1 mit Eintrag nach dem 1. April 2003

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (6 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

 

Motorräder/Roller ohne jegliche Leistungsbegrenzung

Ich bin über 25 und habe noch keinen Führerausweis

  • Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
  • Alle kontrollieren und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
  • Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
  • Theorieprüfung (Coumputerunterstützt in Aarau oder Wettingen)
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis zugestellt
    (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
  • Nach bestandener Führerprüfung wird der „Führerausweis auf Probe“ ausgestellt, Gültigkeit 3 Jahre.
  • Innerhalb dieser 3 Jahre muss die obligatorische 2. Phase (www.2pa.ch) über insgesamt 16 Stunden besucht werden,
    damit der Führerausweis definitiv ausgestellt wird. Anmeldung über das C&C Team.
  • Die Probezeit wird bei einem ersten Fahrausweisentzug um 1 Jahr verlängert. Bei einem zweiten Entzug wird der
    Führerausweis definitiv aberkannt.
  • Wer ihn wieder erwerben will, muss sich einer verkehrspsychologischen Untersuchung unterziehen. Ist diese erfolgreich,
    so kann frühestens 12 Monate nach dem Enzug ein neuer Lernfahrausweis ausgestellt werden. Die Ausbildung beginnt von vorne.

Ich bin über 25 und habe den Führerausweis der Kategorie B (Auto)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle kontrollieren und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (12 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Führerausweis Kat. A1 nach altem Recht mit Datum vor dem 1. April 2003

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche, (12 Monate gültig)
  • Grundkurs und/oder Handlingskurs (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Führerausweis Kat. A1 nach neuem Recht mit Datum nach dem 1. April 2003

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (6 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Führerausweis der Kategorie A beschränkt
(wurde von der Kat. A1 umgeschrieben)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche, gültig für 12 Monate
  • Grundkurs und/oder Handlingskurs (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Fahrstunden mit Sozius zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Führerausweis der Kategorie A beschränkt mit Datum nach dem 1. April 2003

  • Nach zweijähriger, klagloser Fahrpraxis (regelmäßiges Führen) eines Fahrzeugs der Kat. A beschränkt wird die
    Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben (keine praktische Führerprüfung erforderlich)

 

Motorräder/Roller bis 50cm3

Ich bin zwischen 16 und 18

  • Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
  • Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
  • Theorieprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt
    (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (8 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Fahrstunden mit Funk zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

 

Kategorie A1 ab 18 Jahren: Motorräder/Roller bis 125cm3 mit max. 11kW (15 PS)

Ich bin über 18 und habe keinen Lernfahr- oder Führerausweis für die Kategorie B

  • Besuch des obligatorischen Nothelferkurses (6 Jahre gültig)
  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Identitätsnachweis mit allen Unterlagen und ID oder Pass auf der Einwohnerkontrolle
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt der Anmeldekarte für die Theorieprüfung nach ca. einer Woche
  • Vorbereitung und Anmeldung zur theoretischen Führerprüfung
  • Theorieprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)
  • Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt
    (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (8 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Fahrstunden mit Funk zur Prüfungsvorbereitung (fakultativ, kein Obligatorium)
  • Anmeldung zur praktischen Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung (ca. 3 bis 4 Wochen nach der Anmeldung)

Ich habe den Lernfahrausweis der Kategorie B (bin am Autofahren lernen)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung absolviert werden (8 Stunden)
  • Nach der Grundschulung wird der Lernfahrausweis um 12 Monate verlängert
  • Besuch des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts (VKU)
  • Wenn die Prüfung der Kat. B innerhalb dieser 12 Monate erfolgreich durchgeführt wird, stellt das Strassenverkehrsamt
    den Führerausweis für die Kat. A1 prüfungsfrei aus

Ich habe bereits den Führerausweis für die Kategorie B (Auto)

  • Formular "Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises" ausfüllen und unterschreiben
  • Sehtest bei einem autorisierten Optiker, wenn der letzte Sehtest mehr als 6 Monate zurückliegt
  • 1 Passfoto, farbig ca. 35 x 45 mm
  • Alle Unterlagen prüfen und einsenden an das Strassenverkehrsamt
  • Erhalt des Lernfahrausweises nach ca. einer Woche (4 Monate gültig)
  • Innert 4 Monaten nach Erhalt des Lernfahrausweises muss die obligatorische Grundschulung (8 Stunden) absolviert werden.
  • Nach erreichen der Kursziele in der Grundschulung stellt das Strassenverkehrsamt auf Antrag den Führerausweis für
    die Kat. A1 prüfungsfrei aus